Was beinhalten die einzelnen Versicherungen?
1. Reiserücktrittskostenversicherung
Erstattung der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornierungskosten), sofern ein versichertes Ereignis vorliegt
° bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung des Mietobjektes
Erstattung der Hinreise-Mehrkosten
° bei verspätetem Antritt der Reise infolge eines versicherten
Ereignisses
° Zusatzschutz bei Schiffsreisen: Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden, werden die Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären (max. 1.500,- EUR), erstattet.
Erstattung der Umbuchungskosten
° bis zur Höhe der Stornierungskosten, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt
° bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt, sofern kein versichertes Ereignis vorliegt
Erstattung von Einzelzimmerzuschlägen
° wenn Ihre Reisebegleitung (Risikoperson) aufgrund eines versicherten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss
Welche Ereignisse sind versichert?
° unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
° Schwangerschaft
° Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
° Impfunverträglichkeit
° Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes
° betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
° Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
° erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 EUR) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
° Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung
° unerwartete gerichtliche Ladung
° Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
° Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden
° unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.
° bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung des Mietobjektes
Erstattung der Hinreise-Mehrkosten
° bei verspätetem Antritt der Reise infolge eines versicherten
Ereignisses
° Zusatzschutz bei Schiffsreisen: Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden, werden die Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären (max. 1.500,- EUR), erstattet.
Erstattung der Umbuchungskosten
° bis zur Höhe der Stornierungskosten, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt
° bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt, sofern kein versichertes Ereignis vorliegt
Erstattung von Einzelzimmerzuschlägen
° wenn Ihre Reisebegleitung (Risikoperson) aufgrund eines versicherten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss
Welche Ereignisse sind versichert?
° unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
° Schwangerschaft
° Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
° Impfunverträglichkeit
° Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes
° betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
° Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
° erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 EUR) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
° Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung
° unerwartete gerichtliche Ladung
° Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
° Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden
° unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.
2. Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung)
Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten bei Abbruch oder verspäteter Rückreise
Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
° Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der 1. Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
° Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der 2. Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
° bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt Ersatz der Nachreisekosten, um wieder zur Reisegruppe zu gelangen
Welche Ereignisse sind versichert?
° unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
° Schwangerschaft
° Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
° Impfunverträglichkeit
° Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes
° erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 EUR) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden, oder strafbaren Handlungen Dritter
° unerwartete gerichtliche Ladung
° Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
° Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden
° zwingende Verlängerung der Reise aufgrund von Naturkatastrophen bzw. Elementarereignissen
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.
Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
° Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der 1. Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
° Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der 2. Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
° bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt Ersatz der Nachreisekosten, um wieder zur Reisegruppe zu gelangen
Welche Ereignisse sind versichert?
° unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
° Schwangerschaft
° Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
° Impfunverträglichkeit
° Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes
° erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 EUR) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden, oder strafbaren Handlungen Dritter
° unerwartete gerichtliche Ladung
° Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
° Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden
° zwingende Verlängerung der Reise aufgrund von Naturkatastrophen bzw. Elementarereignissen
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.
3. Reisekrankenversicherung
Heilbehandlungskosten
° ambulante Behandlung beim Arzt, Heilpraktiker, Chirotherapeuten, Osteopathen
° schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorische Zahnersatzleistung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
° stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
° verordnete Arznei- und Verbandmittel
° verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
° Leihgebühren für verordnete Hilfsmittel
° notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes einer versicherten Person bei Frühgeburten im Ausland bis zu 100.000,- EUR
Bergungs-/Transport-/Überführungs-/Bestattungskosten
° Bergungskosten bis zu 5.000,– EUR
° Kosten für den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Arzt und zurück in die Unterkunft
° Kosten für einen Rücktransport zu dem am nächsten gelegenen geeigneten Krankenhaus an Ihrem Wohnort
° Überführungs- oder Bestattungskosten
Betreuungsleistungen
° Information über Ärzte und Krankenhäuser vor Ort
° Informationsübermittlung zwischen Ärzten
° Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
° Arzneimittelversand
° Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist
° zusätzliche Nächtigungskosten bis 10 Tage und max. 2.500,- EUR für versicherte Mitreisende, wenn der gebuchte Aufenthalt aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes unterbrochen oder verlängert wird
° Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit dem Notruf-Service
° werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus
° bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld – maximal 14 Tage – in Höhe von 50,– EUR.
° bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,– EUR.
° wahlweise Krankenhaustagegeld
° Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit
kein Selbstbehalt
° ambulante Behandlung beim Arzt, Heilpraktiker, Chirotherapeuten, Osteopathen
° schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorische Zahnersatzleistung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
° stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
° verordnete Arznei- und Verbandmittel
° verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
° Leihgebühren für verordnete Hilfsmittel
° notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes einer versicherten Person bei Frühgeburten im Ausland bis zu 100.000,- EUR
Bergungs-/Transport-/Überführungs-/Bestattungskosten
° Bergungskosten bis zu 5.000,– EUR
° Kosten für den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Arzt und zurück in die Unterkunft
° Kosten für einen Rücktransport zu dem am nächsten gelegenen geeigneten Krankenhaus an Ihrem Wohnort
° Überführungs- oder Bestattungskosten
Betreuungsleistungen
° Information über Ärzte und Krankenhäuser vor Ort
° Informationsübermittlung zwischen Ärzten
° Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
° Arzneimittelversand
° Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist
° zusätzliche Nächtigungskosten bis 10 Tage und max. 2.500,- EUR für versicherte Mitreisende, wenn der gebuchte Aufenthalt aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes unterbrochen oder verlängert wird
° Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit dem Notruf-Service
° werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus
° bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld – maximal 14 Tage – in Höhe von 50,– EUR.
° bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,– EUR.
° wahlweise Krankenhaustagegeld
° Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit
kein Selbstbehalt
4. Notfallversicherung
Bei Krankheit/Unfall/Tod innerhalb Deutschlands
° Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000,- EUR
° Krankentransport bis 2.500,- EUR bei stationärem Krankenhausaufenthalt
° Organisation der Überführung eines Verstorbenen und Übernahme der Überführungskosten oder Bestattung
Reiseabbruch oder verspätete Rückreise
° Darlehensgewährung für die anfallenden Mehrkosten
Bei Strafverfolgung
° Hilfe bei der Haft und Haftandrohung, bis 3.000,- EUR Darlehen
° Darlehen bis 15.000,- EUR für Strafkaution
Bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten
° Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
° Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person
° ggf. Darlehen bis 500,- EUR
Fahrradschutz
° Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,- EUR
° Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrades bis 250,- EUR
Schutzengel für Ihr Zuhause
bei einem erheblichen Schaden (mind. 2.500 EUR) am Eigentum am Heimatort
° Organisation der Rückreise und Übernahme der zusätzlichen Reisekosten
° Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen bis maximal 500,- EUR
Schutzengel für Ihr Fahrzeug (nicht in der Jahresversicherung)
bei einem erheblichen Schaden (mind. 2.500 EUR) an dem privat genutzten, zurückgelassenen PKW am Heimatort oder in einem Parkhaus (z.B. am Flughafen)
° Übernahme des von der Kaskoversicherung belasteten
Selbstbehalt: bis maximal 500,- EUR
° Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000,- EUR
° Krankentransport bis 2.500,- EUR bei stationärem Krankenhausaufenthalt
° Organisation der Überführung eines Verstorbenen und Übernahme der Überführungskosten oder Bestattung
Reiseabbruch oder verspätete Rückreise
° Darlehensgewährung für die anfallenden Mehrkosten
Bei Strafverfolgung
° Hilfe bei der Haft und Haftandrohung, bis 3.000,- EUR Darlehen
° Darlehen bis 15.000,- EUR für Strafkaution
Bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten
° Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
° Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person
° ggf. Darlehen bis 500,- EUR
Fahrradschutz
° Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,- EUR
° Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrades bis 250,- EUR
Schutzengel für Ihr Zuhause
bei einem erheblichen Schaden (mind. 2.500 EUR) am Eigentum am Heimatort
° Organisation der Rückreise und Übernahme der zusätzlichen Reisekosten
° Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen bis maximal 500,- EUR
Schutzengel für Ihr Fahrzeug (nicht in der Jahresversicherung)
bei einem erheblichen Schaden (mind. 2.500 EUR) an dem privat genutzten, zurückgelassenen PKW am Heimatort oder in einem Parkhaus (z.B. am Flughafen)
° Übernahme des von der Kaskoversicherung belasteten
Selbstbehalt: bis maximal 500,- EUR
5. Unfallversicherung
Versicherungssumme:
° im Todesfall1) 20.000,- EUR
° im Invaliditätsfall * bis 40.000,- EUR
° für Bergungskosten bis 5.000,- EUR
° für kosmetische Operationen bis 5.000,- EUR
*Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 10.000,- EUR
° im Todesfall1) 20.000,- EUR
° im Invaliditätsfall * bis 40.000,- EUR
° für Bergungskosten bis 5.000,- EUR
° für kosmetische Operationen bis 5.000,- EUR
*Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 10.000,- EUR
6. Reisegepäckversicherung
Versicherungssumme:
° für Einzelpersonen 2.000,- EUR
° für Familien 4.000,- EUR
° kein Selbstbehalt
Versicherungsschutz:
° Ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden durch
° strafbare Handlungen Dritter, z.B. Raub und Diebstahl,
° Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen),
° Verkehrsunfälle,
° Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawine
° Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,– EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird
° für Einzelpersonen 2.000,- EUR
° für Familien 4.000,- EUR
° kein Selbstbehalt
Versicherungsschutz:
° Ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden durch
° strafbare Handlungen Dritter, z.B. Raub und Diebstahl,
° Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen),
° Verkehrsunfälle,
° Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawine
° Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,– EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird
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