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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Persika Tours GmbH

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Der Kunde bietet PeT mit seiner Reiseanmeldung den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, per Telefon, per Fax oder E-Mail, bei uns direkt oder über unsere Partner (Online-Plattformen, Reisebüros, Veranstalter) vorgenommen werden. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigen wir den Eingang schnellstmöglich auf elektronischem Weg. Der Reisevertrag kommt mit unserer Annahme Ihrer Anmeldung zustande, die keiner besonderen Form bedarf. Wir informieren Sie über den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen das neue Angebot von PeT durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung) anzunehmen und der Reisevertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Zahlung des Reisepreises) angenommen, so gilt das neue Angebot als abgelehnt.

1.2. Der Kunde hat für die in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer wie für seine eigenen Vertragsverpflichtungen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an den Reisen beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 18 Jahre. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten (Inhaber/n des Sorgerechtes) zu unterschreiben. Diese vorherige schriftliche Zustimmung des / der Erziehungsberechtigten ist für jede/n minderjährigen Teilnehmer/in erforderlich, auch wenn diese/r über eine/n anderen Teilnehmer/in als Anmelder angemeldet wurde.

2. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines nach § 651k Abs. 3 BGB, der der Reisebestätigung beiliegt, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und zu zahlen. Der restliche Reisepreis ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass eine Gruppenreise durchgeführt wird. Die Kosten einer Reiseversicherung sind unabhängig davon mit der Anzahlung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ab der dritten Woche vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis nach Eingang der Sicherungsscheines zu begleichen. Nach Eingang der Restzahlung versendet PeT die Reiseunterlagen.

3. Leistungen und Preise, Preisänderung vor Vertragsschluss
3.1. Die von PeT vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Reiseausschreibung unter Miteinbeziehung aller im Prospektmaterial enthaltenen Informationen und Hinweise in Verbindung mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung. Werden auf Wunsch des Kunden individuelle Änderungen und Abreden bei einer Reise vorgenommen, so ergibt sich unsere Leistungsverpflichtung aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Reisebestätigung und den dort verbindlich aufgeführten Leistungen.

3.2. Die im Prospekt genannten Reisepreise sind für den Reiseveranstalter bindend. Wir können jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt abweichende Änderungen der Reisepreise erklären. Wir behalten uns ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung dieses Prospektes zu erklären. Ebenso behalten wir uns vor, eine Preisanpassung zu erklären, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde wird vor der Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hingewiesen.

3.3. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben, die über die Reiseausschreibung oder unsere Reisebestätigung hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss
4.1. Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von PeT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Preisänderungen sind nach Abschluss des Vertrages lediglich im Falle der auch nach Vertragsabschluss eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

4.3. Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn PeT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch PeT über die Änderung der Reiseleistung oder die Preisanpassung dieser gegen-über geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen oder mündlichen Rücktrittserklärung bei PeT. Es wird empfohlen, aus Beweisgründen den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde zurück, so verliert PeT den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich in ihrer Höhe nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von PeT ersparten Aufwendungen sowie dessen, was PeT durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, richtet. PeT kann diese Entschädigung konkret oder pauschaliert berechnen. Pauschaliert kann sie, orientiert am Zeitpunkt des Rück-tritts des Kunden, wie folgt verlangt werden:

- bis 45. Tag 20 %
- ab 44. bis 22. Tag 30 %
- ab 21. bis 15. Tag 50 %
- ab 14. bis 7. Tag 70 %
- ab 6. Tag vor Reiseantritt 80 %
- am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises

Es ist zu beachten, dass entstandene Kosten für bereits gekaufte Flüge, wenn nicht anderweitig verwendbar, in jedem Falle in Rechnung gestellt werden, unabhängig vom Stornierungsdatum.
Es bleibt dem Kunden stets unbenommen, nachzuweisen, dass PeT ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen, entstanden ist. PeT kann anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung fordern, soweit PeT nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und sie die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen kann. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

5.3. Umbuchungen, d.h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart sind grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) gemäß unserer vorgenannten Rücktrittsbedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht.

5.4. Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) besteht nicht. Werden Umbuchungen (z. B. geringfügige Änderungen des Reiseprogramms) dennoch auf Wunsch des Kunden vorgenommen, so sind diese nur bis zum 46. Tag vor Reiseantritt möglich. Für derartige Umbuchungen berechnen wir ein Umbuchungsentgelt von € 30,– je Umbuchungsvorgang. Es steht dem Reisenden frei, uns nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehend genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Ansonsten sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den Bedingungen des V.I und V.II. sowie bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. PeT kann der Teilnahme einer Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß vom Reiseveranstalter angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

7. Rücktritt und Kündigung durch PeT
7.1. PeT kann bei Gruppenreisen wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (MTZ) vom Vertrag zurücktreten, wenn PeT die MTZ in der jeweiligen Reiseausschreibung ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und PeT in der Reisebestätigung die MTZ und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt und dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseaus-schreibung verweist. Ein Rücktritt ist bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.

7.2. Stört der Reisende trotz einer entsprechender Abmahnung durch PeT nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann PeT ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält PeT den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die PeT aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

8. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl PeT als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs. 3 S.1 und 2, Abs. 4 S.1 BGB). Danach kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

9. Haftung und Haftungsbeschränkung des Reise-veranstalters
Die vertragliche Haftung von PeT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen PeT gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir pro Kunde und Reise bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung von PeT des Reiseveranstalters für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlustes von Reisegepäck gegeben sind. PeT haftet nicht für Angaben in Prospekten der Leistungsträger (z. B. Hotels), die nicht von PeT selbst hergestellt oder veröffentlicht wurden.

10. Obliegenheiten des Reisenden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden, Mitwirkung des Reisenden
10.1. Der Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung / Partneragentur / PeT gegenüber anzuzeigen und innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen (Kontaktadressen und Telefonnummern entnehmen Sie Ihren Reiseunterlagen). Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. PeT kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Sie kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

10.2. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Reisenden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

10.3. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht alles Zumutbare zu tun, um evtl. Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

10.4. Der Reisende ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich.

10.5. Der Reisende hat uns unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Hotelvoucher, Flugunterlagen) nicht innerhalb der ihm von uns mitgeteilten Zeiten erhält oder wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der Daten des Kunden falsche Angaben enthalten.

11. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung, Abtretungsverbot
11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur unter der unten stehenden Adresse des Reiseveranstalters erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig hiervon für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, für die Geltendmachung von reisevertraglichen Gewährleistungsansprüchen ebenfalls innerhalb der vorgenannten Monatsfrist.

11.2. Reisevertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

11.3. Reiseleiter oder Agenturen und Reisebüros sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.

11.4. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.

12. Versicherung
Im ausgeschriebenen Reisepreis sind keine Reiseversicherungen (z.B. für Reiserücktrittskosten, Kosten des Reiseabbruchs, Auslandskrankenversicherung, etc.) enthalten. Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer auch im Ausland gültigen Krankenversicherung.

13. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften, Reisedokumente
13.1. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, dass sie auf einer schuldhaften Nicht- oder Schlechterfüllung der Hinweispflichten des Reiseveranstalters beruhen.

13.2. Der Kunde hat selbst darauf zu achten, dass sein Reisepass bzw. Personalausweis sowie sonstige Reisedokumente ausreichende Gültigkeit besitzen. Hat der Kunde PeT damit beauftragt, für ihn behördliche Dokumente (z.B. Visa) zu beantragen, so haftet PeT nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern PeT gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.

14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Der Reiseveranstalter hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen oder zu löschen. Mit einer Nachricht an info@persika-tours.de können Sie der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung wider-sprechen.

15. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
PeT ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Flug-gesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss PeT diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt. Die Black List der EU ist auf der Internetseite air-ban.europa.eu einsehbar.

16. Schlussbestimmungen
16.1. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen Bedingungen weiterhin ihre Gültigkeit, und die Wirksamkeit des Reisevertrages wird dadurch nicht beeinträchtigt.

16.2. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Reisende Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

17. Reiseveranstalter
Die Reisen werden von der Persika Tours GmbH veranstaltet.

Anschrift:

Persika Tours GmbH
Sarresdorfer Straße 2 A
54568 Gerolstein
Tel. +49 06591 8999 723

Geschäftsführer: Dr. Mehdi Ebadi, Andreas Kießling

Ins Handelsregister eingetragen beim Amtsgericht Wittlich, HRB 43421
 
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